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Zulassung, Zertifikat, ECTS-Punkte & Fortbildungspunkte
Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zum Kontaktstudium sind
- eine Hochschulzugangsberechtigung und
- ein erster Hochschulabschluss oder
- eine abgeschlossene Ausbildung als PhysiotherapeutIn oder ErgotherapeutIn.
Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann in begründeten Fällen durch fünf Jahre Berufserfahrung in einem fachlich einschlägigen Beruf kompensiert werden.
Prüfungen und Zertifikat
Die Prüfung umfasst zwei Klausuren. Nach erfolgreich bestandener Prüfung verleiht die Universität Konstanz das Zertifikat Neurorehabilitation - Wissenschaftliche Grundlagen (Certificate of Basic Studies Neuro-Rehabilitation - Scientific Basics). Details zur Prüfung entnehmen Sie bitte den Prüfungsregeln des Kontaktstudiums, die Sie im Downloadbereich finden.
Weiterführendes | ||
Seite | Prüfungs- und Zulassungsregeln Kontaktstudium Neurorehabilitation - Wissenschaftliche Grundlagen |
ECTS-Punkte
Die Module und die Prüfung werden nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bewertet. Insgesamt erwerben Sie 17 ECTS-Punkte: 15 ECTS-Punkte erwerben Sie im Rahmen der beiden Module sowie 2 ECTS-Punkte im Rahmen der Abschlussprüfung. Ihr Zertifikat wird so zum Baustein im Rahmen lebenslangen Lernens.
Weiterführendes | ||
Seite | Hochschulrektorenkonferenz - Projekt Nexus | |
Seite | Wikipedia - zum Bologna Prozess |
Fortbildungspunkte
Sie erwerben 100 Fortbildungspunkte.