Ihre Fragen - FAQs

Welchen Abschluss erwerbe ich?

AbsolventInnen des Weiterbildungsmasters Psychologie erwerben den Master of Science (M.Sc.).

Handelt es sich um einen Master in forensischer Psychologie?

Nein. Der Weiterbildungsmaster ist ein Weiterbildungsmaster im Fach Psychologie. Entsprechend schliessen Sie den Weiterbildungsmaster mit dem akademischen Grad Master of Science (M.Sc.) ab. Der Weiterbildungsmaster Psychologie legt allerdings einen inhaltlichen Fokus auf die forensische Psychologie. Alle Lehrveranstaltungen sind auf Fragestellungen aus der forensischen Psychologie ausgerichtet und vermitteln forensisches Fachwissen.

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Um zum Weiterbildungsmaster Psychologie zugelassen werden zu können, benötigen Sie

  • ein abgeschlossenes 4-jähriges Bachelorstudium oder abgeschlossenes Masterstudium in Psychologie sowie eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung
  • oder einen Facharzttitel für Psychiatrie (mit Nachweis eines Kompetenzerwerbs, der dem Bachelorstudium in Psychologie entspricht) sowie eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung
  • oder das erste juristische Staatsexamen (mit Nachweis eines Kompetenzerwerbs, der dem Bachelorstudium in Psychologie entspricht) sowie eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung.


Kann ich mit einem 
3-jährigen Bachelor in Psychologie zugelassen werden?

Nein, Voraussetzung für die Zulassung im 1-jährigen Masterstudiengang Psychologie ist ein Abschluss in einem 4-jährigen Bachelorstudiengang in Psychologie sowie eine mindestens einjährige Berufserfahrung. Wenn Sie anschließend an den 3-jährigen Bachelor bereits erfolgreich das Masterstudium Psychologie absolviert haben und mindestens eine einjährige Berufserfahrung nachweisen können, werden sie hingegen zugelassen.

Welche Bewerbungsfristen muss ich berücksichtigen?

Ausschlussfrist für einen Studienstart im Wintersemester ist der 15. Juli des selben Jahres. Ausschlussfrist für einen Studienstart im Sommersemester ist der 15. Januar des selben Jahres.

Kann ich den Weiterbildungsmaster trotz Berufstätigkeit absolvieren?

Der Weiterbildungsmaster ist so konzipiert, dass die Lehrveranstaltungen gut mit Ihrer Berufstätigkeit vereinbar sind. Alle Lehrveranstaltungen werden in Form von Blockseminaren angeboten, die von Freitag bis Sonntag stattfinden. Bei einer Regelstudienzeit von 4 Semestern besuchen Sie pro Semester 2 Blockseminare.

Kann ich als PsychiaterIn am Weiterbildungsmaster teilnehmen?

Grundsätzlich ja: FachärztInnen für Psychiatrie, die nachweisen, dass die bisher erworbenen Kompetenzen - ggf. auch durch weitere Aus- oder Fortbildungen - denen im Fach Psychologie (Mindestabschluss Bachelor of Science (B.Sc.)) an der Universität Konstanz vermittelten Kompetenzen weitgehend entsprechen, können am Weiterbildungsmaster teilnehmen.

Kann ich als JuristIn am Weiterbildungsmaster teilnehmen?

Grundsätzlich Ja: Wenn Sie das erste juristisches Staatsexamen mit universitärem Schwerpunktstudium im Bereich Kriminologie oder entsprechendes (ausländisches) Äquivalent erworben haben und nachweisen können, dass Sie ggf. auch durch weitere Aus- oder Fortbildungen Kompetenzen erworben haben, die denen im Fach Psychologie (Mindestabschluss Bachelor of Science (B.Sc.)) an der Universität Konstanz vermittelten Kompetenzen weitgehend entsprechen, können Sie am Weiterbildungsmaster teilnehmen.

Was kostet mein Studium?

Die Studiengebühr für das Studium beträgt 2.500 EUR pro Semester. Aus der Regelstudienzeit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 10.000 EUR.

Wird mein Studium für den Fachtitel als RechtspsychologIn anerkannt?

Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP) erkennt die Lehrveranstaltungen im Rahmen der Weiterbildungsreglemente der FSP zur Erreichung des Fachtitels modular an.

Weiterführendes
Kontakt Studienberatung Forensische Psychologie